Ist mein Beruf oder mein Hobby maßgebend für den Beitrag?
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Gefährliche Hobbies und Sportarten wie z. B. Kickboxen oder Fallschirmspringen können zu Einschränkungen beim Versicherungsschutz führen oder mit einem Beitragszuschlag versehen werden.
Wichtig ist, dem Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss die berufliche Tätigkeit sowie die ausgeübten risikoerheblichen Hobbies mizuteilen.