Wovon hängt der Beitrag in der BU-Versicherung ab?

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dem Eintrittsalter des Versicherten,
dem Beruf,
dem Geschlecht,
dem Gesundheitszustand,
der Versicherungsdauer,
der Leistungsdauer,
dem abgesicherten Leistungsumfang,
der Höhe der vereinbarten Rente.
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Hinzu kommt, dass die Wahl des Überschusssystems Einfluss auf die Beitragshöhe hat. Hierbei sind folgende Überschusssysteme zu unterscheiden:

Mit dem Überschuss-System "Beitragsverrechnung“ werden die zugeteilten Überschüsse nicht zur Erhöhung der Rente herangezogen, sondern dazu verwendet, den garantierten Beitrag zu reduzieren. Die Festschreibung dieses tatsächlich zu zahlenden Beitrags, der sog. Zahlbeitrag, erfolgt nur für die Dauer des Deklarationszeitraumes.


Beim Bonussystem erfolgt die Erhöhung der Rente in der Weise, dass der jährliche Überschussanteil als Deckungskapital für eine zusätzliche beitragsfreie Rente (Bonus) herangezogen wird. Die Bonusrente ist also eine Rente, die im Leistungsfall inkl. der erwirtschafteten Überschüsse gezahlt wird.

Mit dem System Verzinsliche Ansammlung wird die Verwendung der Überschussanteile, zur Erhöhung der Rente herangezogen werden. Das kann dadurch erfolgen, dass die zugeteilten Überschussanteile beim Versicherer angespart, verzinst und im Leistungsfall der Versicherung zusammen mit der vertraglich garantierten Rente zur Erhöhung der vereinbarten Rente herangezogen wird.