Wie sieht die gesetzliche Situation bei Erwerbsminderung für Berufseinsteiger aus?

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Berufseinsteiger, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, haben in den ersten 5 Berufsjahren nur in Ausnahmefällen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Aufgrund des relativ geringen Einkommens besteht zumeist eine Versorgungslücke zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards.

Unser Tipp:
Sichern Sie bereits zum Berufseinstieg das Risiko der BU durch einen privaten Vertrag ab. Achten Sie auf eine ausreichende Höhe der zu versichernden BU-Rente.