Wie sieht die gesetzliche Situation bei Erwerbsminderung für Handwerker aus?

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Für Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind, besteht aufgrund der Pflichtversicherung in der GRV ein Leistungsanspruch im BU-Fall.

Dadurch, dass in den meisten Fällen nur Regelbeiträge entrichtet werden, ist die Absicherung im Fall der Erwerbsminderung nicht ausreichend.

Handwerker, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, besitzen keinen gesetzlichen Schutz.

Unser Tipp:
Eine private Absicherung ist für jeden Handwerker unerlässlich. Unabhängig davon, ob Versicherungspflicht besteht oder nicht - der gesetzliche Schutz wird in jedem Fall nicht ausreichend sein.