Kann ich die BU-Rente später noch erhöhen?

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Eine Erhöhung der monatlichen BU-Rente ist nachträglich nur mit einer erneuten Risikoprüfung möglich.

Wird allerdings bei Vertragsschluss eine Dynamik vereinbart, erhöht sich die monatliche BU-Rente um einen bestimmten Prozentsatz ohne eine weitere Risikoprüfung.

Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung kann zudem dann erfolgen, wenn eine Gesellschaft sog. Nachversicherungsgarantien anbietet. Dies bedeutet, dass bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses (z.B. Heirat oder Geburt eines Kindes) die BU-Rente ohne Gesundheitsprüfung um einen gewissen Betrag erhöht werden kann.