Erhalte ich am Ende der Laufzeit Geld zurück...?

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...wenn ich nicht berufsunfähig geworden bin?

Dies hängt von dem gewählten Überschusssystem ab.
1.) Beitragsverrechnung
Dabei werden die durch die Anlage des eingezahlten Kapitals erwirtschafteten Überschüsse dem Kunden jedes Jahr direkt gugeschrieben. Der monatliche Zahlbeitrag reduziert sich in diesem Fall um die Überschüsse. Dadurch, dass die Überschüsse nicht angelegt werden, erhält der Kunde am Ende der Laufzeit kein Geld zurück.

2.) Verzinsliche Ansammlung
Bei dieser Variante legt das Versicherungsunternehmen die angefallenen Überschüsse auf einem verzinslichen Konto an. Das Guthaben wird bei Tod, Kündigung oder Ablauf ausgezahlt. Alternativ ist auch die Anlage in Investmentfonds möglich.