Wie sieht die gesetzliche Situation bei Dienstunfähigkeit für Beamte aus?

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Beamte sind über ihr eigenes Versorgungsgesetz abgesichert. Es gilt eine 5-jährige Wartezeit für Leistungsansprüche.

Erst nach 40 Dienstjahren haben sich Beamte einen Versorgungsanspruch von 71,75% des letzten Gehalts erworben. Insofern kann eine private BU-Absicherung teilweise vor dem 60. Lebensjahr enden.

Unser Tipp:
Auch für Beamte ergibt sich eine Versorgungslücke im Fall der Dienstunfähigkeit von etwa 500 EUR monatlich. Bitte beachten Sie zudem, dass Ruhegehälter wegen Dienstunfähigkeit voll zu versteuern sind.