Das Risiko, berufsunfähig zu werden, trifft statistisch jeden vierten Arbeitnehmer vor der normalen Altersrente. Insofern ist die BU-Versicherung unentbehrlich für jeden Erwerbstätigen mit Berufsausbildung.
Besonders Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind und keine Berufsunfähigkeistrente mehr vom Staat erhalten, sollten eine ausreichende BU-Absicherung besitzen.