Was bedeutet "Verzicht auf die abstrakte Verweisung"?

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Unabhängig vom Alter des Betroffenen sollte ein Versicherer auf die "abstrakte Verweisung" in eine andere Tätigkeit verzichten, wenn der Versicherte seinen zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann. Es wird also nicht geprüft, ob der Versicherte einen anderen Beruf ausüben kann.

Davon zu unterscheiden ist die "konkrete Verweisung". Dies bedeutet, dass eine Verweisung nur dann möglich ist, wenn der Versicherte eine andere Tätigkeit konkret ausübt, die seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.