Was ist bei der Leistungsabwicklung zu berücksichtigen?

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Krankheit, Körperverletzung oder die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
In dem ärztlichen Attest sollte begründet sein, warum die Krankheit gerade die Berufsausübung verhindert, nur eine Krankheitsbeschreibung reicht nicht aus.
Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit sollte möglichst genau und ausführlich beschrieben werden.
Um alle Ansprüche geltend zu machen, sollte eine mögliche Berufsunfähigkeit vorsorglich gemeldet werden, spätestens jedoch bei einer Krankschreibung von mehr als acht Wochen.
Es ist die vertragliche Pflicht des Versicherten, die Berufsunfähigkeit nachzuweisen.
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