Wann gibt es eine Ausschlussklausel in der BU-Versicherung?

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Wenn man durch gesundheitliche Beschwerden (z.B. Bandscheibenvorfall) für das Versicherungsunternehmen ein größeres "Risiko" darstellt, ist der Versicherer gezwungen, die vorliegende Erkrankung vom Versicherungsschutz auszuschließen.

Dies dient dem Schutz der gesamten Versichertengemeinschaft und sorgt für langfristig bezahlbare Prämien für alle.

In einigen Fällen kann auch ein Beitragszuschlag vereinbart werden.