Wie sieht die gesetzliche Situation bei Erwerbsminderung für Freiberufler aus?

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Angehörige von freien Berufen (z.B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftprüfer) sind meist Mitglied eines berufsständischen Versorgungswerks.

Die Regelungen im Fall der Erwerbsminderung unterscheiden sich zwischen den einzelnen Einrichtungen und sind stark beitragbezogen. Eine 5-jährige Wartezeit ist nicht abzuleisten. Soziale Aspekte wie in der gesetzlichen Rentenversicherung spielen weniger eine Rolle.

Unser Tipp:
Die Anwartschaften für Freiberufler sind tendenziell etwas höher als in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, jedoch nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Höhere Einkommen sind also nicht voll abgesichert.