Riester-Beiträge in Steuererklärung

15.02.10

Der Riester-Boom hat sich auch 2009 fortgesetzt. Inzwischen nutzen über 14 Millionen Sparer die Riester-Rente für die Altersvorsorge. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass die Beiträge in der Steuererklärung angegeben werden können. Sie reduzieren damit die Steuerlast.

Anzeige

Die Riester-Rente lohnt sich für jeden – so viel ist inzwischen klar. Die Grundzulage sowie die Kinderzulagen erhöhen das Vertragsguthaben. Sie werden einmal jährlich in den Riester-Vertrag gezahlt, wenn der Sparer den Mindesteigenbeitrag leistet. Dies sind 4 Prozent vom Bruttoeinkommen des Vorjahres, maximal jedoch 2.100 EUR im Jahr.

Die wenigsten wissen jedoch, dass die Beiträge zur Riester-Rente auch in der Steuererklärung angegeben werden können. Sie reduzieren damit das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Zulagen oder die Steuerersparnis höher sind. Im letzten Fall erhält der Sparer vom Finanzamt die Differenz ausgezahlt. Damit lohnt sich die Riester-Rente auch für gutverdienende Singles, bei denen die Zulagen nur einen geringen Anteil ausmachen.

Einen Vergleich der Testsieger zur Riester-Rente können Sie unter Riester-Rente Vergleich anfordern. Sie erhalten eine kostenlose Analyse zur Altersvorsorge.

Kommentare zu dieser Nachricht

Facebook Kommentar

Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge: