Ihr Chef hilft beim Sparen

07.11.09
cecu.de

Viele Arbeitnehmer verschenken Monat für Monat bares Geld, ohne etwas davon zu wissen. Ein Blick in den Tarifvertrag oder eine Frage an einen kundigen Kollegen genügt, um herauszufinden, ob Anspruch auf sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VWL) besteht - was bei einem Großteil der Arbeitnehmer der Fall ist.

Anzeige

Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende. Teilzeitbeschäftigte erhalten die VWL meist nur anteilig. Wer neu in einen Job einsteigt, bekommt die VWL oft erst nach der Probezeit.

Vermögenswirksame Leistungen bieten sich an für eine gewinnbringende Geldanlage und dienen damit der Rente. Wenn Ihnen VWL zusteht, informieren Sie sich im nächsten Schritt über die unterschiedlichen Anlageprodukte: Möglich sind Bausparvertrag, Banksparplan, Fondssparen oder eine private Altersvorsorge.

So verdoppeln Sie Ihren Anlagebetrag

Viele Arbeitnehmer zahlen ihren VWL-Anspruch - maximal 40 EUR im Monat - in Investmentfonds oder Bausparverträge. Nachteil: Auf die VWL-Beträge fallen sofort Steuern und Sozialabgaben an. Außerdem unterliegen die Erträge seit 2009 der Abgeltungssteuer. Wird der VWL-Betrag stattdessen in eine betriebliche Altersversorgung umgewandelt, fließt er ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben in die Vorsorge für den Ruhestand. Das bedeutet: Die eingesparten Steuern und Sozialabgaben können zur Erhöhung des Vorsorgebeitrages verwendet werden. So kann sich der Anlagebetrag bei gleichem Nettogehalt mehr als verdoppeln.

Andreas Tschorn
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE
Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 531-6415

Kommentare zu dieser Nachricht

Facebook Kommentar

Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge: