Einzahlungen in Riester-Rente anpassen

22.03.10

Wenn sich das Einkommen ändert, sollten die Einzahlungen zur Riester-Rente angepasst werden. Denn nur wer den Mindesteigenbeitrag einzahlt, kann die volle staatliche Förderung erhalten.

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Bei der Riester-Rente sollte man jedes Jahr eine Überprüfung der Einzahlungen vornehmen. Denn wer weniger als 4 Prozent seines Bruttoeinkommens einzahlt, läuft Gefahr, nicht die maximale staatliche Förderung zu erhalten. Die Änderung der Einzahlungshöhe solle man am besten in den ersten Monaten des neuen Jahres vornehmen.

Hintergrund ist die gesetzliche Vorschrift, einen Mindesteigenbeitrag von 4 Prozent des Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag einzuzahlen. Nur dann erhält der Sparer die volle Zulage. Gerade wenn sich das Einkommen erhöht, muss daher auch der Eigenbeitrag erhöht werden. Andernfalls wird die Zulage anteilig gekürzt.

Bei einer Gehaltskürzung z.B. durch Kurzarbeit fallen die Riester-Zahlungen entsprechend geringer aus. Veränderungen ergeben sich auch, wenn ein Kind berücksichtigt werden muss. Denn für ab 2008 geborene Kinder zahlt der Staat jedes Jahr 300 EUR. Der Eigenbeitrag verringert sich um genau die staatlichen Zulagen.

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