Ab 2010 wird Rürup-Rente noch attraktiver

Das Alterseinkünftegesetz sorgt dafür, dass in jedem Jahr die Rürup-Rente attraktiver wird. Denn der steuerlich abzugsfähige Betrag steigt jedes Jahr an. Für 2010 können bereits 70 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden.
Wer über seine private Altersvorsorge nachdenkt, sollte den Staat an der Vorsorge beteiligen. Dafür wurde de Rürup-Rente ins Lebens gerufen. Die Beiträge können als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für Ledige stehen insgesamt 20.000 EUR zur Verfügung, für Verheiratete verdoppelt sich der Betrag sogar.
Der Gesetzgeber fördert die Rürup-Rente jedes Jahr ein bisschen mehr. Ab 2010 können 70 Prozent der in einen Rürup-Vertrag gezahlten Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Im Gegenzug werden die Rentenleistungen nachgelagert, d.h. im Rentenbezug, versteuert. Gleichzeitig mit der Altersvorsorge kann auch die Berufsunfähigkeitsversicherung in den Vertrag eingebaut werden.
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