OECD: Pflicht zur privaten Altersvorsorge?

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führte eine Untersuchung des deutschen Rentensystems durch und kommt zu der Aussage, dass das Rentenalter ab 67 für die Finanzierung der älteren Generation zukünftig nicht ausreiche. Die Experten fordern eine sukzessive Anhebung um jeweils ein Jahr des Eintrittsalters für die Rente. Um die Altersarmut zu vermeiden, ist die gesetzliche Pflicht zur privaten Altersvorsorge möglicherweise unumgänglich.
Die demografische Entwicklung in Deutschland ist gekennzeichnet von einer immer höheren Lebenserwartung sowie sinkender Geburtenzahlen. Der Generationenvertrag, der vorsieht, dass die arbeitende Bevölkerung die Rente der Senioren finanziert, gerät in Schieflage. Durch den Rückgang der Geburten verringert sich die Zahl der Beitragszahler dramatisch, doch die Zahl der Rentner steigt. Der privaten Altersvorsorge kommt immer mehr Bedeutung zu.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) führte eine Untersuchung des deutschen Rentensystems durch und kommt zu der Aussage, dass das Rentenalter ab 67 für die Finanzierung der älteren Generation zukünftig nicht ausreiche. Die Experten fordern eine sukzessive Anhebung um jeweils ein Jahr des Eintrittsalters für die Rente. Da die Lebenserwartung alle sieben Jahre um ein Jahr ansteigt, müsse dieser Umstand an das Renteneintrittsalter angepasst werden.
Die Bezüge im Alter erweisen sich in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Staaten, als eher niedrig. Durchschnittlich liegen die Altersbezüge der OECD-Länder bei etwa 69 Prozent des letzten Gehaltes. In Deutschland können die Senioren jedoch nur mit 60 Prozent rechnen. Die Experten der OECD fordern eine Verstärkung der staatlichen Förderung für die private Altersvorsorge sowie die gesetzliche Pflicht dieser Anlage zur Absicherung erheblicher Einkommenseinbußen im Alter.
Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge:
- Riester-Rente für Einkommensschwache
- Riester-Rente: Beachtenswertes beim Abschluss der Police, nachträgliche Optimierung
- Berufsunfähigkeitsversicherung: psychische Erkrankungen sollten Vertragsbestandteil sein
- Ungeeigneter Riester-Vertrag: nicht kündigen
- Berufsunfähigkeitsversicherung: unverzichtbare Vertragsklauseln
