22.02.10

Eigenheimförderung über Wohn-Riester

Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage bildet der Wohn-Riester die wichtigste staatliche Förderung für das Eigenheim. Seit 2009 können Riester-Sparer den Hauskauf mit einem zinsgünstigen Wohn-Riester-Darlehen durchführen. Doch neben Vorteilen gibt es auch Nachteile.

Walter Riester stand Pate für die private kapitalgedeckte Altersvorsorge. Als der sogenannte Wohn-Riester eingeführt wurde, war der Arbeits- und Sozialminister zwar schon lange nicht mehr im Amt, doch die inzwischen positive Wirkung des Wortes "Riester" wollte der Staat auch für die Eigenheimförderung nutzen. So kann das Vertragsguthaben in einem Riester-Vertrag für die selbst genutzte Immobilie verwendet werden. Auch die Zulagen können als Eigenkapital genutzt werden.

Auch in der Finanzierungsphase können die Beiträge in die Tilgung gesteckt werden. Der Sparer erhält dann ebenfalls die Zulagen für sich selbst und Kinder. Lohnend ist das Modell sicherlich, denn die beste Rendite erzielt man immer dann, wenn man keine Darlehenszinsen an die Bank zahlen muss. Doch abgerechnet wird zum Schluss.

Denn die Riester-Rente wird nachgelagert versteuert. Im Alter muss man auf die Leistungen aus dem Riester-Vertrag Steuern zahlen. Dazu wird ein abstraktes Wohnförderkonto eingerichtet, auf dem die Beiträge notiert und fiktiv verzinst werden. Im Rentenalter muss der Sparer dann Steuern auf diese fiktiv angesammelten Beiträge zahlen. Steuern zahlen, ohne dass man Gelder erhält? Ja, denn der Staat fördert in das Ansparphase das Wohneigentum durch Zulagen und steuerliche Vorteile.

Zwingend für die staatliche Förderung ist jedoch, dass die Immobilie selbst bewohnt wird. Wer sein Haus verkauft, muss die Förderung zurückzahlen. Daher hilft nur ein Vergleich, ob sich Wohn-Riester wirklich lohnt.

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