Noch bis Jahresende gilt die Altersteilzeit

Am 31.12.2009 endet die bisherige staatliche Förderung der Altersteilzeit. Solange können Arbeitnehmer noch den schleichenden Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand in Anspruch nehmen.
Die Altersteilzeit läuft aus. Doch in 2010 wird es Regelungen geben, die den gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Allerdings werden dann keine staatlichen Fördermittel mehr gewährt. Altersteilzeit wird ab 2010 nur noch über unternehmensspezifische Regelungen möglich sein, die im Arbeitsvertrag geregelt werden müssen.
Für die Inanspruchnahme der Altersteilzeit bis Ende des Jahres gelten die Bedingungen des Gesetzgebers. Beschäftigte können die Altersteilzeit ab dem 55. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Arbeitnehmer, die die Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchten, müssen mindestens 55. Jahre alt sein und in den letzten fünf Jahren mindestens 1080 Kalendertage sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Wie der Austritt aus dem Unternehmen abläuft, vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell.
Kommentare zu dieser Nachricht
Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge:
- Unerlässlich: Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Arbeitslosenquote: Europas Arbeitsmarktkrise beeinflusst Deutschland offensichtlich nicht
- Linksfraktion torpediert Riester-Rente und fordert Mindestrente
- Euro-Krise: Deutsche verlieren Vertrauen in Altersvorsorge
- Kinderarmut in Deutschland sinkt