Riester-Rente: Verstoß gegen EU-Recht

Die deutsche Riester-Rente verstößt teilweise gegen das EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg entschieden. Der deutsche Gesetzgeber muss nun nachbessern.
Verstoßen die Regelungen zur Riester-Rente gegen EU-Recht? Dieser Frage ging der Europäische Gerichtshof in Luxemburg nach. Insbesondere war die Frage zu klären, ob Arbeitnehmer, die im Ruhestand ins EU-Ausland verziehen, die Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen müssen. Dies sehen die Regularien zur Riester-Rente vor.
Die Luxemburger Richter entschieden nun anders. Auch Grenzarbeitnehmer, deren Steurpflicht nicht uneingeschränkt in Deutschland ist, müssten die Zulagen in Anspruch nehmen können. Dies folge aus dem Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU.
Zudem könne das angesparte Kapital auch für Wohnimmobilien im Ausland verwnedet werden, sofern es sich um selbstgenutzes Wohneigentum handele. Ansonsten erfolge eine mittelbare Diskriminierung aus Gründern der Staatsangehörigkeit.
Kommentare zu dieser Nachricht
Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge:
- Unerlässlich: Sorgerechtsverfügung, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
- Arbeitslosenquote: Europas Arbeitsmarktkrise beeinflusst Deutschland offensichtlich nicht
- Linksfraktion torpediert Riester-Rente und fordert Mindestrente
- Euro-Krise: Deutsche verlieren Vertrauen in Altersvorsorge
- Kinderarmut in Deutschland sinkt