Verfassungsgericht: Urteil zur Betriebsrente - Gleiches Recht für Home-Ehen

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden bei der Betriebsrente künftig Ehen gleichgestellt. Bisher hatten Homosexuelle einen geringeren Rentenanspruch bei Betriebsrenten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Damit wird ein Urteil des Bundesgerichtshofs aufgehoben.
Gleiches Recht für alle - dies gilt nun auch bei der Betriebsrente. Bisher wurden Homosexuelle im öffentlichen Dienst benachteiligt. Dies verstößt nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften dürften nicht schlechter als Ehen behandelt werden. Aus diesem Grund müsste die Hinterbliebenenversorgung zwischen Homo-Ehen und anderen Ehen gleich sein
Im konkreten Fall hatte ein Beamter aus Hamburg Klage eingereicht. Der Mann lebte in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und sah sich in seinen Grundrechten beeinträchtigt. Grund war die Regelung der Versorgungsanstalt des Bundes (VBL), weil er nicht der günstigeren Steuerklasse III eingestuft wurde. Als Folge würden ihm bei der Betriebsrente 74 EUR weniger im Monat zur Verfügung stehen. Zudem besteh im Todesfall des Partners kein Anspruch auf Betriebsrente.
Zunächst scheiterte der Kläger vor dem Bundesgerichtshof. Nun hat das Bundesverfassungsgericht den BGH dazu aufgefordert, neu zu entscheiden. Die Kosten für das gesamte Verfahren tragen das Land Baden-Württemberg und der Bund.
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