Grenzwerte der Sozialversicherung für das Jahr 2010

17.12.09

Die Bundesregierung hat die Grenzwerte für die Sozialversicherung für das Jahr 2010 neu festgesetzt. Demnach wird z.B. die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 45.000 EUR angehoben. Auch die Werte für die Rentenversicherung werden nach oben angepasst.

Anzeige

Die Grenzwerte der Sozialversicherung legen fest, bis zu welchem Einkommen eine Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung besteht. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, muss keine Beitragsanteile mehr an die Sozialversicherungsträger abführen.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze legt fest, ab welchem Einkommen Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei sind. Der Wert liegt für 2010 bei 49.950 EUR. Wer als Angestellter dreimal hintereinander mit seinem Einkommen über dieser Grenze verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Die Werte für die Beitragsbemessungsgrenzen lauten:

  • Kranken- und Pflegeversicherung: 45.000 EUR,
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 66.000 EUR,
  • Knappschaftliche Rentenversicherung: 81.600 EUR,
  • Renten- und Arbeitslosenversicherung neue Bundesländer: 55.800 EUR,
  • Knappschaftliche Rentenversicherung neue Bundesländer: 68.400 EUR.

Kommentare zu dieser Nachricht

Facebook Kommentar

Weitere Nachrichten zum Thema Altersvorsorge: