Honorar- oder Provisionsberatung – was nützt dem Anleger?
Viele Anleger vertrauen bei ihren Kauf- und Verkaufsentscheidungen ihrem Anlageberater oder haben ihre Ersparnisse einem Vermögensverwalter anvertraut. Im Zuge der Finanzmarktkrise konnte auch dies aber nicht verhindern, dass die meisten Anleger Verluste erlitten haben. Das hat zu einer intensiven Diskussion geführt, wie die Anlageberatung verbessert werden kann.
Politiker und Verbraucherschützer kritisieren vor allem das weit verbreitete Provisionsmodell. Hierbei erhält der Anlageberater bzw. dessen Bank oder Sparkasse von der Fondsgesellschaft, dem Emit¬tenten eines Zertifikats oder einem Versicherungsunternehmen eine Provision für den Abschluss eines Geschäfts mit einem Anleger.
Es wird argumentiert, dass es zu Interessenkonflikten kommen könne, da diese Abschlussprovisionen je nach Anlageform und Anbieter unterschiedlich hoch sind. Anlageberater seien entsprechend versucht, die Produkte mit den höchsten Provisionen zu empfehlen, selbst wenn diese für die Kunden völlig ungeeignet seien. Auf diese Weise würden Privatanleger z.B. zu Investments in komplexe, strukturierte Finanzprodukte, deren Ausgestaltung sie nicht verstünden, regelrecht „getrieben“. Vereinzelt wird sogar ein gesetzliches Verbot der Provisionsberatung gefordert.
Als Alternative wird die Honorarberatung genannt. Anders als beim Provisionsmodell hat hier der Kunde einen bestimmten Betrag nur für die Beratung zu bezahlen, und alle Verkaufsprovisionen werden dem Kunden gutgeschrieben. Da der Berater keinen Vertriebsanreizen unterliegt, wird er dem Kunden ein für dessen Zwecke geeignetes Produkt empfehlen. Allerdings ist die Honorarberatung relativ teuer. Dies wirkt sich nachteilig auf die Rendite der Geldanlage aus. Oftmals lohnt sich eine Honorarberatung erst ab einem Anlagebetrag von mehreren zehntausend Euro.
Auch muss der Anleger berücksichtigen, dass bei dieser Beratungsform gerade nicht der Geschäftsabschluss honoriert wird. Das bedeutet, dass ein Honorar in jedem Fall zu zahlen ist, auch wenn es gar nicht zu einer Geldanlage kommt. Überdies kann auch die objektivste Honorarberatung den Anleger nicht vor Verlusten infolge unvorhersehbarer Ereignisse schützen.
Verschiedene Finanzdienstleister haben das Honorarmodell bereits versuchsweise erprobt. Die Reaktionen ihrer Kunden fielen jedoch eher verhalten aus.
Grundsätzlich muss es jedem Anleger freistehen, sich für ein bestimmtes Beratungsmodell zu entscheiden, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Ein generelles Verbot des Provisionsmodells hilft nicht weiter und ist im Bereich der Anlageberatung fragwürdig, da die Banken hier ohnehin gesetzlich verpflichtet sind, im Interesse ihrer Kunden zu handeln und sich um die Vermeidung von Interessenkonflikten bemühen müssen. Der wirksamste und effektivste Anlegerschutz bestehe in einer verbesserten wirtschaftlichen und finanziellen Allgemeinbildung, die bereits in der Schule durch ein Schulfach Ökonomie ansetzen muss, so das Deutsche Aktieninstitut. Sofern die Anleger in die Lage versetzt werden, die Chancen und Risiken einer Geldanlage angemessen zu beurteilen und darüber hinaus ihre Anlage stets diversifizieren, d.h. „nicht alle Eier in einen Korb legen“, wird sich auch das Risiko eines Totalverlustes in der Regel vermeiden lassen.
Deutsches Aktieninstitut e.V.
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