Rürup-Rente: Einzahlung noch in 2009 vornehmen
Wer mit der Rürup-Rente Steuern sparen möchte, muss dafür Sorge tragen, dass die Einzahlung noch in diesem Jahr beim Versicherer ankommt. Andernfalls kann die Beitragszahlung nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.
Die Beiträge für eine Rürup-Rente können in 2009 zu 68 Prozent als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass der Beitrag bis zum 31.12.2009 beim Versicherer eingeht. Ist dies nicht der Fall kann die Zahlung steuerlich nicht anerkannt werden.
Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine private, kapitalgedeckte Altersvorsorge, die seit 2005 steuerlich gefördert wird. Die Anrechenbarkeit der Beiträge erhöht sich bis zum Jahr 2025 in Zwei-Prozent-Schritten. Somit kann jedes Jahr ein höherer Betrag als Sonderausgabe geltend gemacht werden.
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