Sozialversicherungswerte 2011: JAEG und BBG sinken

Das hat es in der Geschichte der Bundesrepublik noch nicht gegeben: Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen und Beitragsbemessungsgrenzen 2011 für die Krankenversicherung sollen gesenkt werden. Damit wird es für Angestellte leichter, in die PKV zu wechseln.
Die Versicherungspflichtgrenze 2011 in der Krankenversicherung wird von 49.950 Euro auf 49.500 Euro sinken. Auch die Beitragsbemessungsgrenze 2011 wird heruntergesetzt, und zwar von 45.000 auf 44.550 Euro. Damit können Angestellte leichter in die private Krankenversicherung wechseln, für die ein Verdienst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze maßgebend ist. Grund für die sinkenden Sozialversicherungswerte 2011 ist die Wirtschafts- und Finanzkrise, in deren Folge die Löhne und Gehälter der Beschäftigten als Bezugsgröße gesunken sind.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 konstant bleiben. Nur in den östlichen Bundesländern wird dieser Wert von 55.800 auf 57.600 Euro angehoben.
Damit ergeben sich für den Beitragszuschuss zur Krankenversicherung neue Höchstwerte ab 2011. Gesetzlich und privat Versicherte erhalten einen maximalen Zuschuss von 271,01 Euro, wer keinen Krankengeldanspruch hat, bekommt höchstens 259,88 Euro.
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