15.11.09

Was Arbeitnehmer zum Rentenbeginn erledigen sollten

cecu.de

Der Ruhestand, heiß ersehnt und gefürchtet zugleich, stellt Neurentner oft vor ungeahnte Herausforderungen bei Tagesablauf und Partnerschaft. Damit zur Umgewöhnung nicht noch finanzielle Unklarheiten kommen, sollten Arbeitnehmer vor Rentenbeginn die wichtigsten Weichen stellen. So sichert zum Beispiel der frühzeitige Kontakt mit Rentenversicherung und Arbeitgeber den reibungslosen Übergang in die Zeit nach dem Berufsleben. Darüber informiert aktuell der Finanzdienstleister Delta Lloyd.

„Der wichtigste Schritt vor dem Ruhestand ist der Antrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Er sollte spätestens drei Monate vorab gestellt werden“, erläutert Rentenexpertin Meike Dohmgoergen von Delta Lloyd. Die Antragsformulare können bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert oder direkt auf der Website (deutsche-rentenversicherung.de) heruntergeladen werden. Hilfe beim Ausfüllen bieten die lokalen Rentenberatungsstellen. Nach Abgabe des Rentenantrages wird der Versicherte über eventuell bestehende Lücken im Versicherungsverlauf informiert. Diese müssen anhand persönlicher Unterlagen wie Ausbildungszeugnissen oder Jahresmeldungen des Arbeitgebers geklärt und belegt werden. „Da die Dokumentation von weit zurückliegenden Ausbildungs- oder Arbeitszeiten sehr aufwändig sein kann, sollten Arbeitnehmer ihren Versicherungsverlauf bereits während ihres Erwerbslebens wiederholt prüfen und klären“, rät Dohmgoergen. Ist das Rentenverfahren abgeschlossen, erhält der Versicherte einen Rentenbescheid. Dagegen kann er bis einen Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen oder jederzeit einen Überprüfungsantrag stellen.
 
Vor Rentenbeginn alle Zusatzversicherungen prüfen
Mit dem Rentenantrag können zuvor über einen gewissen Zeitraum gesetzlich Krankenversicherte in die verpflichtende Krankenversicherung der Rentner aufgenommen werden. Für privat Krankenversicherte ändert sich nichts. „Sinnvoll ist es, Zusatzversicherungen wie zum Beispiel für Krankenhaus-Tagegeld auf Notwendigkeit im Rentenalter zu überprüfen“, empfiehlt Dohmgoergen.
 
Der Arbeitgeber ist in der Regel über die Renteneintrittszeiten seiner Mitarbeiter informiert. Frühzeitige Kommunikation und Zusammenarbeit sichert aber auch hier den reibungslosen Übergang für beide Seiten. Ansprechpartner für Informationen oder Unterlagen wie Verdienstbescheinigungen für die Rentenversicherung ist die Personalabteilung.
 
Bei privaten Vorsorgeverträgen wird der angehende Pensionär vom Versicherungsunternehmen etwa sechs bis zwölf Monate vor Ablauf schriftlich über den bevorstehenden Auszahlungstermin seiner Police informiert. Häufig kann der Versicherte zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung wählen. Muss beispielsweise noch Wohneigentum abbezahlt werden, kann eine Einmalzahlung sinnvoller sein. Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag werden dagegen lebenslang gezahlt und sind daher eine sichere Einkommensquelle.
 
„Wichtig ist auch ein Termin beim Steuerberater“, rät Dohmgoergen. So können beispielsweise steuerliche Nachteile vermieden werden, wenn sich der künftige Ruheständler nicht alle zum Rentenbeginn verfügbaren Gelder auf einmal auszahlen lässt. Die Kapitalerträge aus einer Depotauflösung oder einem Immobilienverkauf etwa sollten nicht unbedingt im Jahr des Renteneintritts realisiert werden. Denn schon auf seine gesetzliche Rente muss der Pensionär Steuern zahlen. Je nach Renteneintrittsjahr ist sie zu unterschiedlichen Anteilen steuerpflichtig. Ab 2009 müssen Neurentner 58 Prozent ihrer Rente versteuern, ab 2040 unterliegen die vollen Alterseinkünfte der Steuer.

Delta Lloyd Deutschland AG
Wittelsbacherstraße 1
65189 Wiesbaden

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