Ab 2010 neue Werte bei der Rürup-Rente

Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) sieht in jedem Jahr Veränderungen bei dem Ansatz von Sparverträgen und der Besteuerung von Renten vor. Sparer können höhere Beiträge steuerlich geltend machen, Neu-Rentner müssen einen größeren Anteil versteuern.
Mit der Umsetzung des Alterseinkünftegesetzes wurde auch die nachgelagerte Besteuerung eingeführt. Die Steuerpflicht beginnt erst im Rentenbezug. Im Gegenzug könnten die Beiträge für eine Rürup-Rente von der steuerlichen Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Jedes Jahr werden diese Werte angehoben.
So können Vorsorgesparer ab 2010 dann 70 Prozent der Beiträge für eine Rürup- oder Basis-Rente steuerlich geltend machen. Somit steigt der steuerlich anzusetzende Höchstbeitrag auf 14.000 Euro für Ledige und auf 28.000 Euro für zusammen Veranlagte. Dieser Wert erhöht sich bis 2025 jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass dann 100 Prozent der Beiträge abgesetzt werden können.
Wer 2010 erstmals in Rente geht, muss 60 Prozent der Altersbezüge versteuern. Auch dieser Wert wird jährlich angehoben. Bis 2020 wird jedes Jahr um zwei Prozentpunkte, danach bis 2040 um einen Prozentunkt erhöht. Ab dem Jahr 2040 muss die gesetzliche Rente somit vollständig versteuert werden.
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