Riester-Rente: was beim Abschluss zu beachten ist

Aufgrund des demografischen Wandels kommt der privaten Altersvorsorge eine immer größere Bedeutung zu. Der Staat bezuschusst die private Rentenversicherung, Bank- oder Fondssparpläne und Wohn-Riester. Wer sich für den Abschluss einer Riesterrente entscheidet, sollte einige Punkte beachten.
Vor zehn Jahren erblickte die Riester-Rente das Licht der Welt. Mittlerweile entschieden sich 15,4 Millionen Bundesbürger für diese Art der privaten Altersvorsorge. Insgesamt ergab sich in dieser Zeit ein Sparbetrag von mehr als 37 Milliarden Euro. Die Form der Riester-Altersvorsorge gewann aufgrund ihrer staatlichen Subventionen an Attraktivität.
In den letzten Monaten stand die Riesterrente jedoch unter starkem Beschuss. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) untersuchten das Modell der Riester-Rente und monierten, die Rendite käme der eines Sparstrumpfes gleich. Die Institute bemängelten unter anderem die Tatsache, dass viele Riester-Sparer die staatliche Förderung nicht voll ausschöpfen könnten, da sie sich in dem Dschungel der Subventionen schlecht zurechtfinden. Das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) führte dagegen eine Untersuchung von Riester-Verträgen diverser Anbieter durch und gelangte zu dem Ergebnis, dass sich das „Riestern“ doch lohne.
Wer sich für den Abschluss einer Riesterrente entscheidet, sollte einige Punkte beachten. Zunächst kann der Interessierte wählen, ob er eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, staatlich geförderte Bank- oder Fondssparpläne oder den staatlich geförderten Wohn-Riester abschließt. Ein Sparer sollte die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten ebenso berücksichtigen wie Ausgabeaufschläge und Depotgebühren bei Fondssparplänen. Darüberhinaus sollte man sich in Kenntnis darüber befinden, wie hoch die Kosten im Falle einer Beitragsfreistellung sind.
Der Versicherer sollte bestätigen, dass der Vertrag jederzeit finanziell angepasst werden kann. Der Verzicht auf eine dynamische Steigerung ist empfehlenswert, da er nicht dem optimalen Beitrag entspricht. Wichtig ist, dass der Termin für den Rentenbeginn verändert werden kann. Geklärt werden sollte zudem, ob der Ehegatte einen beitragsfreien Zulagenvertrag abschließen kann.
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