31.12.2009: Ablauf für Riester-Zulage

Für Riester-Sparer läuft zum 31.12.2009 eine wichtige Frist ab: Wer für das Jahr 2007 noch keine Zulage beantragt hat, kann dies nur noch bis Ende Dezember tun. Bei Fristversäumnis gehen die Riester-Zulagen verloren.
Wer eine Riester-Rente abgeschlossen hat, trägt dafür Sorge, dass die staatlichen Zulagen auch in den Vertrag fließen. Bei neueren Verträgen geschieht dies über den Dauerzulagenantrag automatisch. Der Versicherer fordert die Zulage dann bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen an. Wenn der Dauerantrag nicht installiert ist, muss man sich jedes Jahr um den Zufluss kümmern.
Die staatlichen Zulagen erhöhen die Rendite des Riester-Vertrages beträchtlich. Seit 2008 werden pro Person 154 EUR pro Jahr gezahlt. Für jedes Kind gibt es zusätzlich 185 EUR. Für ab 2008 geborene Kinder werden sogar 300 EUR gezahlt. So kann über die Laufzeit eines Vertrages ein hübsches Sümmchen zusammenkommen.
Die Zulage für 2007 liegt bei 114 EUR, für Kinder wurden 138 EUR gewährt. Für einen kostenlosen Vergleich mit unabhängiger Beratung empfehlen wir Ihnen unseren bundesweiten Service unter Riester-Rente Vergleich.
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