Riester-Rente: Nach EU-Urteil gibt es auch im Ausland Rente

10.09.09
cecu.de

Deutsche Rentner im Ausland können sich freuen: Sie können künftig die Riester-Rente auch außerhalb Deutschlands beziehen und müssen die Zulagen nicht zurückzahlen. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

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Riesterrente VergleichMillionen Riester-Sparer in Deutschland haben nun die Gewissheit, dass sie die Leistungen der Riester-Rente künftig auch im EU-Ausland beziehen dürfen, ohne erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen zu müssen. Auch andere Regelungen zur Riester-Rente verstoßen nach Ansicht der Luxemburger Richter gegen geltende Gesetze.

Die Vorschrift, nach denen das angesparte Kapital eines Riester-Vertrags lediglich für selbstgenutzten Wohnraum in Deutschland verwendet werden darf, ist mit geltendem Recht nicht vereinbar. Riester-Sparer können also künftig auch im EU-Ausland eine Immoblien erwerben und diese mit dem Riester-Vertrag finanzieren.

Eine weitere Vorschrift, die der EuGH bemängelte, ist die nicht vorhandene Riester-Förderung von Arbeitnehmern, die im Ausland wohnen und in Deutschland beschäftigt sind (sog. Grenzarbeitnehmer). Diesem Personenkreis dürfe die staatliche Riester-Förderung nicht vorenthalten werden.

Die Bundesregierung hat zugesichert, dass die Vorgaben des EuGH möglichst zeitnah umgesetzt werden sollen. Dem Staat droht durch das neue Urteil ein Einnahmenausfall von knapp 500 Millionen Euro.

Nach dem Urteil dürfte die Riester-Rente einen weiteren Boom erfahren. Die besten Angebote finden Sie über unseren Riester-Rente Vergleich, mit einer kostenlosen und unabhängigen Beratung vor Ort.

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