Urteile zur Anlegerentschädigung: Kein Grund zu vorschneller Freude

11.09.09
cecu.de

Anleger, die in der Finanzkrise einen Totalverlust bei einzelnen Anlagen erlitten haben und erwägen, ihre Bank deswegen zu verklagen, sind in diesem Entschluss durch jüngste Urteile bestärkt worden. So hatte das Landgericht Hamburg ein Kreditinstitut zu Schadensersatz wegen Falschberatung verurteilt, da es nicht über die fehlende Einlagensicherung der Lehman-Zertifikate aufgeklärt und die Höhe der Verkaufsprovision nicht genannt hatte.

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Für geschädigte Anleger gibt es wegen dieses Urteils allerdings keinen Grund, in Siegestaumel zu verfallen, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Im Anlegerschutzprozess trägt grundsätzlich der Kapitalanleger die Beweislast für eine Pflichtverletzung seiner Bank. Ohne eine genaue Dokumentation des Beratungsgesprächs ist der Nachweis eines Beratungsfehlers jedoch schwierig. Hinzu kommt, dass es sich bei den bislang ergangenen Urteilen um erstinstanzliche Entscheidungen handelt, die in der Berufung noch aufgehoben werden können.

Besser als ein gewonnener Prozess um Schadensersatz ist es allemal, das Verlustrisiko von Anfang an möglichst gering zu halten. In der Vergangenheit hatten viele Sparer – manche trotz gegenteiliger Beratung – auf die genaue Information verzichtet und darüber hinaus ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Papier investiert, was ihnen später zum Verhängnis wurde. Deshalb sollte sich jeder Anleger über die Chancen und Risiken einer Geldanlage informieren, bevor er eine Anlageentscheidung trifft, erklärt das Deutsche Aktieninstitut. Auch kann nicht oft genug betont werden, wie wichtig es ist, nicht alles auf eine Karte zu setzen. Um das Verlustrisiko zu minimieren, sollten vielmehr die Ersparnisse auf unterschiedliche Vermögensklassen verteilt werden. Beide Faktoren zusammen sind der wirksamste Anlegerschutz.

Quelle: Deutsches Aktieninstitut e.V.

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