Maultaschen-Prozess: Kündigung durch Arbeitsgericht bestätigt

16.10.09
cecu.de

Das Arbeitsgericht Radolfzell hat die Kündigung einer Altenpflegerin bestätigt. Die 58-jährige hatte bei der Arbeit sechs Maultaschen entwendet und war daraufhin von ihrem Arbeitgeber nach 17 Jahren Tätigkeit entlassen worden.

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Die Frau hatte sechs Maultaschen für den eigenen Bedarf mit nach Hause genommen. Das Essen wäre sonst im Müll entsorgt worden, so dass sich die Altenpflegerin entschied, die Maultaschen selbst zu essen. Die Frau wollte vier Maultaschen gleich im Pflegeheim verzehren und führte an, dass die nach einemlangen Arbeitstag Hunger verspürt habe.

Für das Arbeitsgericht Radolfzell lag der Fall jedoch anders. Sie urteilte, dass die Frau die Maultaschen versteckt habe, um diese zu Hause verzehren zu können. Dies verstoße gegen die Anweisung der Heimleitung, nach der es ausdrücklich verboten ist, Essen aus dem Pflegeheim nach Hause zu nehmen.

Somit sei der Tatbestand des Diebstahls erfüllt, der das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und der Mitarbeiterin zerrüttet habe. Der Arbeitgeber, Konstanzer Spitalstiftung, schlug der Frau eine Abfindung vor. Die Altenpflegerin wollte jedoch ihren Teilzeitjob behalten.

Der Verteidiger der Altenpflegerin hatte den Standpunkt vertreten, angesichts der langen Beschäftigung der 58-Jährigen wäre eine Abmahnung ausreichend gewesen.

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