Steuerentlastung ab 2010 jetzt berechnen
Das neue Bürgerentlastungsgesetz bringt erhebliche Steuervorteile. Denn: Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung können ab dem 1. Januar 2010 voll von der Steuer abgesetzt werden.
Damit folgte der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Nach Auffassung der Richter gehören die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Sicherung der Existenz und müssen deshalb steuerfrei gestellt werden.
Im Durchschnitt können Arbeitnehmer so künftig mehrere hundert Euro pro Jahr sparen. Ohne Mehrbelastung lässt sich mit diesem Steuergeschenk zum Beispiel die eigene private Altersvorsorge problemlos aufbauen. Bei einer Riester-Rente oder Rürup-Rente gibt es zusätzlich noch staatliche Zulagen bzw. Steuervorteile.
Berechnen Sie, wie hoch die Entlastung ab 2010 konkret für Sie ausfällt!
http://entlastungsrechner.nuernberger.de/seiten/0.htm?PHPSESSID=319833c3e6eeab1cb086da58c7d6a739
Andreas Tschorn
NÜRNBERGER VERSICHERUNGSGRUPPE
Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg
Telefon: +49 (0) 911 531-6415
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