Nachtflugverbot Flughafen Frankfurt: Hessen legt Revision ein

Die Landesregierung in Hessen will das Nachtflugverbot am Flughafen Rhein/Main in Frankfurt verhindern. Aus diesem Grund plant das Land, Revision gegen das Urteil des VGH Hessen einzulegen und vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.
Die Auseinandersetzung um das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen geht möglicherweise in die nächste Gerichtsrunde. Denn die hessische Landesregierung will unter allen Umständen verhindern, dass ein vollständiges Verbot von Nachtflügen durchgesetzt wird. Dazu wird Hessen aller Voraussicht nach vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Mit der Klage vor dem höchsten Verwaltungsgericht Deutschlands soll das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshohes (VGH) aufgehoben werden.
Die Parteien der hessischen Regierungskoalition aus CDU und FDP sind sich einig, dass man den juristischen Weg weiter beschreiten wolle. In dem Urteil des VGH wurde der Ausbau des Frankfurter Flughafens genehmigt, jedoch mit strengen Auflagen für Nachflüge zwischen 23.00 und 5.00 Uhr versehen. Damit wurde die Entscheidung der Landesregierung zurückgenommen, die das Nachtflugverbot gelockert hatte.
Das Bundesverkehrsministerium hat unterdessen das Land ermuntert, Revision gegen das Urteil des VGH einzureichen. Der Ausbau und vor allem die Lockerung des Nachtflugverbots sind Gegenstand zahlreicher Auseinandersetzungen von Anwohnern und Politikern. SPD und Grüne lehnen die Vorschläge von CDU und FDP ab. Es müsse eine Nachtruhe für Anwohner geben, auf welche sich die Anwohner auch verlassen könnten.
Dass Fluglärm zu Gesundheitsschädigungen führen kann, brachte in dieser Woche eine aktuelle Studie vom Flughafen Köln/Bonn ans Licht. Das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist demnach doppelt so hoch, wenn man einem Lärmpegeln von 60 Dezibel ausgesetzt ist. Die Studie bezog sich allerdings auf die Lärmbelästigung am Tag. Kritiker befürchten, dass die gesundheitlichen Konsequenzen bei Nachtfluglärm noch schlimmer sind.
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