Autoversicherung richtig kündigen

12.11.09
cecu.de

Bis zum 30. November können Autofahrer die Versicherung kündigen. Damit der neue Vertrag zum 1. Januar 2010 in Kraft treten kann, müssen Sie jedoch einige Regeln einhalten. Nachfolgend erhalten Sie die Informationen, wie Sie die Autoversicherung richtig kündigen.

Anzeige

Die Kündigung der alten Autoversicherung sollte per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Den alten Vertrag sollten Sie zum 1. Januar 2010 jedoch erst dann kündigen, wenn der neue abgeschlossen und dokumentiert ist. Dies ist dann der Fall, wenn Sie einen Versicherungsschein erhalten haben.

Grund: Bei der Haftpflichtversicherung besteht von Seiten des neuen Versicherers - bis auf wenige Ausnahmen - ein Annahmezwang. Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung sind die Kfz-Versicherer jedoch frei und können einen Antrag ablehnen.

Wer von der Vollkasko- in die Teilkaskoversicherung wechseln möchte, spart nicht immer Geld. Denn in der Vollkasko wird die Beitragshöhe durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst, den es in der Teilkasko jedoch nicht gibt.

Wer die aktuellen Tarife für 2010 vergleichen möchte, kann dies über unseren Autoversicherung Rechner tun. Dort erhalten Sie die aktuellen Tarife aller Testsieger.

Kommentare zu dieser Nachricht

Facebook Kommentar

Weitere Nachrichten zum Thema Versicherungen: