05.12.06

Winterreifen auch bei Mietautos verlangen

Auch für Mietautos gilt im Winter: Bei schnee-, matsch- und eisbedeckten Fahrbahnen darf man sie nur mit geeigneten Reifen befahren. Kommt es bei winterlichen Fahrbahnbedingungen mit Sommerreifen zu einem Verkehrsunfall, können auf den Mieter – trotz Vollkaskoversicherung – hohe Regressforderungen zukommen.

Der Mieter trägt als Fahrer die Verantwortung. Er sollte auf angemessene Bereifung bestehen. Sind die Reifen an seinem Mietauto mit M+S oder mit einem Schneeflockensymbol gekennzeichnet, drohen weder bei einer Verkehrskontrolle noch bei einem Unfall Probleme. Wie der Onlinedienst mietwagenmarkt.de weiter ausführt, bieten einige Vermieter Pakete inklusive Winterreifen an. Diese sind entsprechend gekennzeichnet und in der Regel geringfügig teurer.

Seit diesem Sommer hat sich die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert: Zwar gilt keine generelle Winterreifenpflicht – aber Fahrer müssen die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anpassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwischanlage. Das Verbot, mit Sommerreifen zu fahren, hängt also von den jeweiligen Witterungsbedingungen ab.

© cecu.de

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