Ingrid Schmidt: Verständnis für Kündigung wegen Bagatell-Delikten

29.12.09
cecu.de

In 2009 hat eine Vielzahl von Kündigungen wegen sogenannter Bagatelle-Delikte für Aufruhr gesorgt. Die Gerichte haben die Kündigungen durch die Arbeitgeber bestätigt. Dies sieht die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, als richtig an. Sie zeigte Verständnis für die Arbeitgeber.

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Nach ihrer Ansicht gebe es keine Bagatell-Delikte. Vielmehr habe das Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz etwas mit Anstand und Ehre zu tun. Wem dies fehle, müsse mit der Kündigung rechnen, wenn man etwas vom Arbeitsplatz entwendet.

Erst im kommenden Jahr wird das Bundesarbeitsgericht über den im Sommer bekannt gewordenen Fall einer Kassiererin entscheiden, der aufgrund des Entwendens eines Pfandbons im Wert von 0,30 EUR fristlos gekündigt wurde. In der ersten Instanz hatte die Frau verloren. Nun soll das Bundesarbeitsgericht entscheiden. Die Präsidentin des Gerichts hält die Kritik an der Kündigung und dem Urteil der Vorinstanz für ungerechtfertigt.

Vielmehr gelte der Rechtsgrundsatz, dass es beim Diebstahl nicht auf den Wert des gestohlenen Objekts ankomme. Allein die Tatsache der Unterschlagung oder des Diebstahls sei ein Kündigungsgrund. Gleichzeitig sei es schwierig, eine Grenze für Bagatell-Delikte gesetzlich festzulegen.

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