21.11.08

Der Rabattretter - Ein teures Wintermärchen

anwalt sofort informiert über den Rabattretter in der KfZ-Haftpflichtversicherung.

Das Rennen um den Wechsel in der KfZ-Haftpflichtversicherung ist im vollem Gange. Neben günstigen Tarifen werden sogenannte Rabattretter als zusätzliche Leistungen angeboten. Wer einen Unfall baut, wird dann nicht höhergestuft.

Diese zusätzliche Leistung aus dem KfZ-Haftpflichtversicherungsvertrag kostet aber Geld, welches zu Ihrem normalen Grundtarif mit dazu gerechnet werden muss. Was der Kunde aber nicht weiß, und dies wird ihm in aller Regel bei einem Beratungsgespräch auch so nicht gesagt werden.

Der Rabattretter gilt nur für den bestehenden Versicherungsvertrag mit dem Versicherungsunternehmen. Es werden Rabattretter für bis zu 3 Unfälle angeboten.

Wechselt der Kunde im nächsten Jahr die Versicherung, so ist der Rabattretter weg. Dieser geht nicht automatisch mit zur neuen Versicherung.

Wenn der Kunde einen Unfall gebaut hat, so wird er bei einem Wechsel in eine neue Versicherung auf jeden Fall in eine höhere Tarifstufe zurückgesetzt. Bei 3 Unfällen kann dies sehr sehr teuer werden. Der Kunde zahlt in diesem Fall doppelt und dreifach.

Hinter diesem Rabattretter steht der grundsätzliche Gedanke den Kunden langfristig an ein Versicherungsunternehmen zu binden, da das vorgenannte Argument genau diese Bindungswirkung erzielt.

Wenn die Versicherung dann im nächsten Jahr die Preise erhöhen sollte, ist der Vorteil durch den Rabattretter weg. Ein Rabattretter lohnt sich in aller Regel nicht.

Kanzleitipp:

  • Fragen Sie bei einem Beratungsgespräch nach einem Rabattretter und danach was passiert, wenn Sie im nächsten Jahr in eine andere Versicherung wechseln wollen.
  • Erkundigen Sie sich, ob nicht in Ihrem Versicherungsvertrag  schon ein sogenannter unechter Rabattretter eingebaut ist, der Ihnen auch ohne den zusätzlichen Rabattretter einen Rabatt bei einem Unfall gewährt.
  • Für den Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler könnte sich aus einer fehlenden Hinweis auf den rechtlichen und tatsächlichen Hintergrund des Rabattretters eine Beratungshaftung ergeben.
  • Wir empfehlen daher dringend diesen Punkt im Verkaufsgespräch offen anzusprechen.

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