Immobilien: Was ändert sich 2009?

23.12.08

Das Jahr 2009 bringt auch für Immobilienbesitzer und Bauherren Änderungen mit sich. Dabei geht es vor allem um den Energieausweis, Neubauheizungen und die Wohnungsbauprämie.

Energieausweis
Ab 1. Januar 2009 müssen auch Eigentümer von Gebäuden, die nach 1964 erreichtet worden sind, einen Energieausweis, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten.

Die Eigentümer von älteren Gebäuden müssen den Energieausweis bereits seit dem 1. Juli 2008 vorweisen.

Heizkostenabrechnung
Ab dem 1. Januar 2009 müssen für die Abrechnungsperioden bei den Heizkosten mindestens 70 Prozent der Kosten verbrauchsabhängig auf die Mieter umgelegt werden. Bisher lag diese Quote bei lediglich 50 Prozent. Betroffen davon sind Gebäude, die vor 1955 gebaut wurden und mit einer Öl- oder Gaszentralheizung versorgt werden.

Wohnungsbauprämie
Wer ab 1. Januar 2009 einen Bausparvertrag neu abschließt, erhält die staatliche Wohnungsbauprämie nur noch dann, wenn er den Vertrag später auch für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzt, d.h. baut, kauft oder modernisiert.

Eine Ausnahme besteht für Sparer, die beim Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt sind. Für diesen Personenkreis entfällt die Zweckbindung wie bisher auch nach sieben Jahren.

Neubauheizungen
Bauherren, die ab dem 1. Januar 2009 einen Bauantrag stellen, müssen einen Teil der Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen. Dies ist die Vorgabe des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Damit soll der Einbau von Solaranlagen oder Wärmepumpen gefördert werden.

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