BGH-Urteil zu Kosten Modernisierung für Mieter
Ein Vermieter darf nach einer Mondernisierung nicht alle Kosten bei seinem Mieter geltend machen. Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil entschieden. Demnach dürfen bei Mieterhöhungen infolge einer Modernisierung nicht die tatsächlichen Kosten herangezogen werden, sondern nur der Aufwand für die notwenigen Arbeite ((Az.: VIII ZR 41/08).
Im vorliegenden Fall verweigerte der Mieter die Mieterhöhung. Er verwies darauf, dass für den Einbau einer Wasseruhr weder zwölf Küchenfliesen entfernt noch dass eine Arbeitsplatte in der Küche hätte ausgebaut werden müssen. Ein Gutachter überprüfte daraufhin die Arbeiten und stellte fest, dass nicht sämtliche Arbeiten erforderlich gewesen seien.
Der Vermieter könne deshalb nicht sämtliche Kosten der Renovierung bei der Mieterhöhung geltend machen, so das Urteil des BGH. Die Eigentümer-Organisation Haus & Grund kritisierte das Urteil und rechnet in der Zukunft damit, dass Vermieter weniger Sanierungen und Energiesparmaßnahmen durchfürhren würden, weil sie diese Kosten nicht in Form einer höheren Miete erhalten würden.
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