Antragsfrist für Arbeitnehmersparzulage weggefallen
Wer seine vermögenswirksamen Leistungen auf einem Bausparvertrag anlegt, erfüllt eine der Bedingungen, um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten. Allerdings musste diese Zulage bisher innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des betreffenden Anlagejahres beantragt werden. Nach Angaben der Wüstenrot Bausparkasse AG, einer Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, ist die Frist nunmehr weggefallen.
Das ergibt sich aus entsprechenden Verfügungen der Oberfinanzdirektionen Rheinland und Münster, die auf dem Gesetz zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Bürgerentlastungsgesetz) vom 23.07.09 beruhen. Die neue Regelung gilt für vermögenswirksame Leistungen, die ab Beginn des Jahres 2007 angelegt wurden. Für ältere vermögenswirksame Leistungen aus der Zeit vor 2007 fällt die Antragsfrist dann weg, wenn bis zum 22.07.09 noch nicht endgültig über den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage entschieden wurde.
Wüstenrot & Württembergische – DER Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „DER Vorsorge-Spezialist“ für Vermögensbildung, Wohneigentum, finanzielle Absicherung und Risikoschutz in allen Lebenslagen. 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern, mit Sitz in Stuttgart, BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen. Das große Vertrauen, das die W&W-Gruppe bei ihren sechs Millionen Kunden genießt, gründet sich auf die Kompetenz, das Engagement und die Kundennähe von 6.000 Außendienst-Partnern. Unterstützt von Direkt-Aktivitäten kann jeder Außendienst-Partner der W&W-Gruppe alle Vorsorge-Bedürfnisse seiner Kunden aus einer Hand erfüllen. Die W&W-Gruppe hat sich als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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