Beseitigung von Baumängeln weiterhin nicht steuerlich absetzbar

Hauseigentümer können die Kosten für das Beseitigen von Baumängeln an einem Wohngebäude nicht von ihrer Einkommensteuer absetzen. Denn solche Aufwendungen werden von der Rechtsprechung nicht als außergewöhnliche Belastung in Sinne des Einkommensteuergesetzes anerkannt. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat dies der Bundesfinanzhof (BFH) mit seinem Beschluss vom 11.02.2009 (Az.: VI B 140/08) bestätigt.
In dem betreffenden Fall drohte die Dachkonstruktion eines Anbaus am Wohngebäude des Klägers infolge von Baumängeln einzustürzen. Deshalb wurden kostspielige Sanierungsmaßnahmen erforderlich, deren Kosten der Kläger steuerlich geltend machen wollte. Der BFH argumentierte damit, dass Aufwendungen zur Beseitigung von Baumängeln keineswegs unüblich seien. Sie könnten nicht mit ungewöhnlichen Ereignissen wie etwa Hochwasserschäden verglichen werden, die als außergewöhnliche Belastungen gelten.
Wüstenrot & Württembergische – DER Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „DER Vorsorge-Spezialist“ für Vermögensbildung, Wohneigentum, finanzielle Absicherung und Risikoschutz in allen Lebenslagen. 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern, mit Sitz in Stuttgart, BausparBank und Versicherung als gleich starke Säulen. Das große Vertrauen, das die W&W-Gruppe bei ihren sechs Millionen Kunden genießt, gründet sich auf die Kompetenz, das Engagement und die Kundennähe von 6.000 Außendienst-Partnern. Unterstützt von Direkt-Aktivitäten kann jeder Außendienst-Partner der W&W-Gruppe alle Vorsorge-Bedürfnisse seiner Kunden aus einer Hand erfüllen. Die W&W-Gruppe hat sich als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
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