Urteil: Unwirksame Renovierungsklausel für Vermieter
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem wegweisenden Urteil für Mieter entschieden. Demnach dürfen Vermieter keine höhere Miete verlangen, weil die Renovierungsklausel im Mietvertrag ungültig ist (Az.: BGHVIII ZR 181/07).
Ein Vermieter verlangte im vorliegenden Fall von seinem Mieter eine um 71 Cent höhere Miete, weil die Kosten für die Schönheitsreparaturen künftig beim Vermieter allein liegen sollten. Der Mieter weigerte sich, diesen Mietzuschlag zu zahlen. Dagegen zog der Vermieter vor Gericht, weil sich die Renovierungsklausel des Mietvertrags als unwirksam erwiesen hatte. Der Vermieter drängte deshalb auf eine Mieterhöhung von 0,71 Cent pro Quadratmeter, da er die Renovierungskosten jetzt selbst tragen müsse.
Der Mieter leht diese Mieterhöhung und verwies darauf, dass laufende Mietverträge nur in gegenseitigem Einvernehmen geändert werden könnten. Dagegen klagte der Mieter jetzt vor dem BGH und bekam Recht. Der BGH hatte in den vergangenen Jahren mit vielen Urteilen die gängigen Renovierungsklauseln in Mietverträgen für unwirksam erklärt. Darin bemängelte der BGH die zu starren Fristen, die sich nicht auf den tatsächlichen Zustand der Wohnung beziehen.
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