Versicherungen rund ums Bauen

21.08.09

Schilder mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten" oder „Eltern haften für ihre Kinder" weisen auf die erhöhten Unfallgefahren bei Neubauten hin. Wenn aber doch „Unbefugte" oder gar willkommene Besucher zu Schaden kommen? Wenn Folgekosten durch Unwetter oder Diebstahl entstehen? Um für den Bauherrn die beträchtlichen Risiken beim Hausbau zu reduzieren, rät die Württembergische Versicherung AG, ein Unternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische (W&W), zu einem individuellen Risikoschutz.

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Der Eigentümer eines Baugrundstücks ist immer dann in einer besonders kritischen Situation, wenn dort andere Menschen zu Schaden kommen. Als Bauherr ist er ver-antwortlich und gesetzlich verpflichtet, dass von der Baustelle keine Gefährdung für andere Personen ausgeht. Nicht nur bei einem knapp kalkulierten Bauetat kann ein Schadensfall ohne jeglichen Risikoschutz zu einer für ihn schwierigen finanziellen Lage führen. Deshalb gibt es eine Reihe von Versicherungen, die den Bauherrn absichern: die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Bauleistungsversicherung, die Wohngebäude-/Feuer-Rohbauversicherung sowie die Unfallversicherung für Bau-herren und Bauhelfer.

Gut gerüstet gegen Haftungsansprüche
In Baustellennähe spielende Kinder sollten für Bauherren „Gefahr im Verzug" be-deuten. Denn wenn ein Kind beim Spielen in eine Baugrube fällt und sich verletzt, können als finanzielle Folge hohe Schadenersatzansprüche der Eltern auf den Bau-herren zukommen. Deshalb sollte die Bauherren-Haftpflichtversicherung für jeden Bauherrn ein „Muss" sein. Auf ihre Bedeutung weist auch die Stiftung Warentest regelmäßig hin.

Eine „Baukasko" gegen Schäden beim Hausbau
Eine Bauleistungsversicherung wird abgeschlossen, um bei Neu-, Aus- und Umbau-ten unvorhergesehene Schäden finanziell abzusichern. Stürzt zum Beispiel während der Bauzeit eine eben erst hochgezogene Giebelwand bei einem orkanartigen Un-wetter ein, kann der Schaden manchen Bauetat durcheinander bringen. Die Bauleis-tungsversicherung bietet zudem finanziellen Schutz beim Diebstahl von Bauteilen, die mit dem Gebäude bereits fest verbunden waren, sowie bei Schäden durch Glas-bruch oder Vandalismus.

Wenn Leichtsinn Schäden verursacht
Das Haus hat Konturen angenommen – der Rohbau steht. Dann ereignet sich bei Nacht ein schweres Gewitter und hinterlässt durch Blitzeinschlag großen Schaden. Ein typischer Fall für die Feuer-Rohbauversicherung, die zum Beispiel bei der Würt-tembergischen Versicherung in der Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Nicht nur Unwetter können Schäden auslösen: auch Fahrlässigkeit kann Ärger mit sich bringen, wenn etwa Schweißarbeiten einen Brand mit hohen Schadenfolgen verur-sachen. Für viele Banken ist diese Versicherung eine Voraussetzung für die Kredit-vergabe.

Mithelfende Freunde absichern
Schmale Baubudgets haben dazu geführt, dass immer mehr Bauherrenfamilien ihr Haus selber bauen oder bei Bausatzhäusern die Eigenregie über das Wohngebäude übernehmen. Da sie das selten allein leisten können, beschäftigen sie handwerklich ambitionierte Freunde, Verwandte und Bekannte. Das Gesetz schreibt vor, dass Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft versichert sind. Die gesetzliche Unfall-versicherung bietet jedoch nur eine Grundsicherung. Sie springt beispielsweise erst bei einer Erwerbsminderung von 20 Prozent ein. Um die Risikolast für den Bauherrn zu mindern, gibt es die private Unfallversicherung für Bauhelfer. Sie fängt vom ers-ten Spatenstich an die finanziellen Folgen von Unfällen beim Ehepartner und allen Bauhelfern auf.

Wüstenrot & Württembergische AG
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