Haushaltsnahe Dienstleistung bei Ein- und Auszug richtig nutzen
Wenn ein Steuerzahler seinen Privathaushalt als Eigentümer oder Mieter der Wohnung durch Handwerker renovieren oder modernisieren lässt, kann er 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.
Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, hat die Oberfinanzdirektion Münster jetzt in ihrem Kurzinfo ESt 3/2009 klargestellt, wie die genaue vertragliche Situation eines Eigentümers oder Mieters beim Ein- oder Auszug sein muss, um diese Vergünstigung nutzen zu können.
Ein Eigentümer muss demnach bei einem Kauf oder Verkauf darauf achten, dass er wirtschaftlicher Eigentümer der Wohnung oder des Hauses ist, wenn er den Handwerker beauftragt. Besitz, Lasten und Nutzen der Immobilie müssen also ihm zuzurechnen sein.
Für einen Mieter gilt, dass das Mietverhältnis laut Vertrag schon begonnen haben muss oder im gegenteiligen Fall die Kündigungsfrist noch läuft, wenn er den Handwerker beauftragt.
Wüstenrot & Württembergische AG
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