Bezahlung eines Handwerkers durch Dritten steuerlich kein Problem
Die Einkommensteuer ermäßigt sich für Kosten der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung, die Handwerker für ihre Arbeiten in einem Haushalt berechnen. Die Ermäßigung beträgt 20 Prozent, höchstens jedoch 1200 Euro der Aufwendungen. Dazu muss der Steuerpflichtige den Rechnungsbetrag auf ein Konto des Handwerkers überweisen. Wie die Wüstenrot Bausparkasse, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, ist diese Bedingung auch dann erfüllt, wenn die Rechnung vom Konto eines Dritten bezahlt wird.
Dies hat das Finanzgericht Sachsen mit Urteil vom 18.09.2009, Aktenzeichen 4 K 645/09, entschieden. Nach Ansicht des Finanzgerichts ist im Einkommensteuerrecht die Herkunft der Mittel für den Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben nicht bedeutsam. So könne der Steuerzahler Aufwendungen selbst dann abziehen, wenn ein Dritter, der ihm den Betrag zuvor geschenkt habe, die Verbindlichkeit beim Handwerker tilge.
Wüstenrot & Württembergische – DER Vorsorge-Spezialist
Die Wüstenrot & Württembergische-Gruppe ist „DER Vorsorge-Spezialist“ für Vermögensbildung, Wohneigentum, finanzielle Absicherung und Risikoschutz in allen Lebenslagen. 1999 aus dem Zusammenschluss der Traditionsunternehmen Wüstenrot und Württembergische entstanden, verbindet der börsennotierte Konzern mit Sitz in Stuttgart BausparBank und Versicherung als gleichstarke Säulen. Das große Vertrauen, das die W&W-Gruppe bei ihren sechs Millionen Kunden genießt, gründet sich auf die Kompetenz, das Engagement und die Kundennähe von 6.000 Außendienst-Partnern. Unterstützt von Direkt-Aktivitäten, kann jeder Außendienst-Partner der W&W-Gruppe alle Vorsorge-Bedürfnisse seiner Kunden aus einer Hand erfüllen. Die W&W-Gruppe hat sich als größter unabhängiger und kundenstärkster Finanzdienstleister Baden-Württembergs etabliert.
Kommentare zu dieser Nachricht