Trotz Abgeltungsteuer: Steuererklärung häufig notwendig

30.03.10
cecu.de

Kommt das Frühjahr, steht auch die Steuererklärung an. Davon sind Millionen von Kapitalanleger in Deutschland betroffen, die jetzt erstmals die Folgen der Abgeltungsteuer spüren werden. Im Jahr 2009 werden nämlich sämtliche Erträge aus Kapitalanlagen mit einem einheitlichen Einkommensteuersatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Steuern wurden von der Bank des Anlegers direkt und anonym an das Finanzamt abgeführt. Damit sind theoretisch alle Steuerschulden „abgegolten“ und zwar unabhängig von der Höhe seines persönlichen Einkommensteuersatzes.

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Eine Pflicht zur Angabe in der persönlichen Einkommensteuererklärung besteht jedoch weiterhin beispielsweise für Kapitalerträge, die zwar der Abgel-tungsteuer unterliegen, für die aber das Abzugsverfahren durch die inländischen Kreditinstitute nicht greift, wie z.B. Erträge auf Auslandskonten oder bestimmte Erträge aus ausländischen Fonds. Auch die Erträge aus einer vor-zeitigen Veräußerung oder Auflösung einer Kapitallebensversicherung müs-sen in der Steuererklärung genannt werden. Und: Wer in der Kirche ist und seine Bank nicht explizit damit beauftragt hat, die Kirchensteuer ebenfalls abzuführen, muss in die steuerliche Veranlagung.

Der Anleger sollte seine Kapitalerträge außerdem dann in der Steuererklärung angeben, wenn sein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, denn dann kann er auf diesem Weg zu viel abgeführte Steuern zurückerhalten. Ebenfalls eine Steuererklärung ist notwendig, wenn Verluste und Gewinne von Depots bei mehreren Banken verrechnet werden sollen oder vergessen worden ist, bei der Bank einen Freistellungsauftrag zu hinterlegen. Gleiches gilt, wenn einem ausgeschöpften Freistellungsauftrag bei einer Bank, ein teilweise nicht genutzter bei einer anderen gegenübersteht.

Wichtig ist auch die Angabe von Altverlusten aus Spekulationsgeschäften nach alter Rechtslage. Diese können bis 2013 zur Verrechnung mit aktuellen steuerpflichtigen Gewinnen genutzt werden, müssen dazu aber in der Steu-ererklärung festgestellt werden.

Insgesamt bringt damit die Abgeltungssteuer für einige Anleger Vorteile in der Handhabung der Steuererklärung. Bevor auf die Anlage KAP verzichtet wird, sollte aber noch einmal genau geprüft werden, ob alle Steuern zutreffend bezahlt oder noch Steuererstattungen zu erwarten sind.

Quelle: deutsches Aktieninstitut e.V.

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