Bilanzmodernisierungsgesetz 2009 (BilMoG)

03.06.09

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) soll das deutsche Bilanzrecht international konkurrenzfähig machen. Das BilMoG ändert damit das Handelsgesetzbuch. Das HGB regelt das Recht für Kaufleute und Gesellschaften, zum Beispiel die Buchführung oder Jahresabschlüsse und deren Veröffentlichung.

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Großen Einfluß auf die Änderungen hat das nternational Financial Reporting Standards (IFRS). Der Abschluss nach IFRS ist innerhalb der EU verbindlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen, die einen Konzernabschluss erstellen müssen. Das unabhängige International Accounting Standards Board (IASB) in London erarbeitet und aktualisiert die IFRS. Ziel: weltweit einheitliche Rechnungslegungsstandards.

Bei der Aufstellung der Bilanz lässt das HGB den Unternehmen die Wahl, ob sie Rückstellungen vornehmen oder Positionen aktivieren – wie etwa die immateriellen Vermögensgegenstände. Das BilMoG schränkt diese Möglichkeit aber ein und fördert damit die Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse.

Neu sind die Regelungen für immaterielle Vermögensgegenstände. Hierunter fallen selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte wie etwa Patente. Sie können künftig in der Bilanz aktiviert werden – müssen es aber nicht.

Auch das Ziel Einheitsbilanz wurde nur zum Teil erreicht. Sie liegt vor, wenn die HGB-Bilanz und die Steuerbilanz deckungsgleich sind. Für Unternehmen würde das deutliche Einsparungen bringen.

Zentraler Punkt ist die Fair.Value-Bewertung oder auch die Bewertung nach dem aktuellen Marktwert. Da sie bei Wertschwankungen nach unten zu großen Belastungen in der Bilanz führen kann, wurde sie im BilMoG gestrichen – außer für Kreditinstitute.

Die Pensionsrückstellungen wurden auch geändert. Sie werden für Pensionsverpflichtungen gebildet und berücksichtigen künftige Belastungen. Das BilMoG schreibt hierfür eine realitätsgerechtere Bewertung vor, was generell zu einer Erhöhung führen wird.

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