Arbeitszimmer absetzen: Steuervorteil wieder da

29.07.10
Arbeitszimmer

Ein neues Urteil vom Bundesverfassungsgericht lässt viele Berufstätige aufatmen, die ein häusliches Arbeitszimmer nutzen. Denn ab sofort können die Kosten wieder steuerlich geltend gemacht werden. Die Kappung des Steuervorteils brachte vor allem für viele Lehrer einen Nachteil (AZ: 2 BvL 13/09).

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Das häusliche Arbeitszimmer darf nach der aktuellen Rechtsprechung wieder steuermindernd angesetzt werden. Damit wird ein Gesetz aus dem Jahr 2007 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Die steuerliche Absetzbarkeit erkannte das Finanzamt seitdem nur noch an, wenn der berufliche Mittelpunkt im häuslichen Arbeitszimmer liegt. Vor allem bei Lehrern trofft dies jedoch nicht zu. Trotzdem wird ein merklicher Teil der Arbeit zu Hause geleistet. Die Neuregelung gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2007. Somit erhalten viele Steuerzahler Geld vom Fiskus zurück.

Die Klage gegen das bisherige Gesetz wurde von einem Hauptschullehrer eingereicht. Das Karlsruher Verfassungsgericht sah nun in den Regelungen einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und kippte die alte Regelung. Der Staat muss sich auf Mehrbelastungen von rund einer Milliarde einstellen.

Die künftige Regelung sieht vor, dass die Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers immer dann vorgenommen werden darf, wenn der Arbeitgeber bescheinigt, dass kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wenn der Arbeitgeber dagegen die Verfügbarkeit eines Arbeitsplatzes bescheinigt, können die Kosten nicht mehr uneingeschränkt abgesetzt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Beschäftigte überwiegend zu Hause arbeitet.

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