Rentner können Steuern sparen

03.06.09

Rentner müssen Steuern zahlen. Einige Möglichkeiten zum Steuern sparen gibt es um die Steuerbelastung zumindest etwas zu verringern. Dazu müssen Sie Kosten geltend machen und diese von der Steuerbemessungsgrundlage abziehen. Für Rentner geht es dabei vor allem um Ausgaben für Gesundheit und Pflege.

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Sammeln Sie also Quittungen und Belege, wenn Sie beim Arzt, in der Apotheke oder in der Klinik zuzahlen oder bestimmte Medikamente oder Therapien ganz zahlen. So etwas können Sie als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das gilt auch für Ausgaben für Kuren oder die Pflege, genauso wie für Kosten eines Unfalls oder einer Ehescheidung und für Ausgaben wegen einer Behinderung.

Als außergewöhnliche Belastung gelten aber nur Ausgaben, die über der so genannten zumutbaren Belastung liegen. Die zumutbare Belastung liegt je nach Familienstand und Einkommen zwischen einem und sieben Prozent der Gesamteinkünfte. Bei Rentnern sind es meist vier bis sechs Prozent.

Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen, lohnt sich das steuerlich besonders. Diese Ausgaben dürfen Sie nämlich als haushaltsnahe Dienstleistung direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.

Erst wenn Sie den jeweiligen Prozentsatz Ihrer gesamten Einkünfte bereits ausgegeben haben, können Sie die Ausgaben, die diesen Betrag übersteigen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Mit aufwändigem Zahnersatz oder einer teuren Brille sind diese Grenzen schnell überschritten.

Neben allgemeinen außergewöhnlichen Belastungen können Sie darüber hinaus noch besondere außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Für diese Belastungen gelten jeweils Pauschalbeträge, die jährlich von der Steuer abgesetzt werden können. Hierzu zählen Aufwendungen wegen Behinderung oder für Hinterbliebene.

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